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Wie steil darf eine Rollstuhlrampe sein?

Wie groß darf der Steigungswinkel einer Rampe sein?

Grundsätzlich sollte eine Rampe so lang wie möglich sein, damit die zu überbrückende Höhe mit der geringsten möglichen Steigung überwunden werden kann. Es gibt Richtlinien, die die maximale Steigung einer Rampe festlegen. So besagt  die Richtlinie DIN 18040-1 unter anderem, dass  Rampen ohne Quergefälle maximal 6% Steigung und ab 600 cm Rampenlänge zusätzlich ein Zwischenpodest von mindestens 150 cm haben sollen. Diese DIN-Norm gilt für den öffentlichen Bereich, im privaten Bereich finden sie keine Anwendung.

Im privaten Bereich sind die Platzverhältnisse eher begrenzt. Hier gelten deshalb nachfolgende Erfahrungswerte für den Steigungswinkel einer Rampe:

  • für einen Gehwagen - / Rollatornutzer bis zu 12%
  • für einen kräftigen Rollstuhlnutzer bis zu 10%
  • für einen Rollstuhlnutzer mit schiebender Hilfsperson
    • bei kräftiger Schiebehilfe bis zu 20 %
    • bei schwächerer Schiebehilfe bis max. 12 %
  • bei Elektrorollstuhl siehe Herstellerangaben bis max. 25%

Ohne eine vorherige,  sorgfältige Risikoeinschätzung sollte keine Rampe befahren werden.

 

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